KI & Recht

KI-Kennzeichnung auf der Website: Was gilt?

3. November 2026von Etrit Bujupi

Nahaufnahme eines Chips auf einer Leiterplatte, Sinnbild für KI-Systeme

Seit dem 2. August 2026 gelten Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Sie betreffen auch kleine Unternehmen, die einen Chatbot auf der Website haben oder KI-Bilder und KI-Texte veröffentlichen. Für die meisten reicht nach Angaben der IHK Halle-Dessau eine einfache, verständliche Kennzeichnung.

Fall 1: Chatbot und KI-Antworten

Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI sprechen und nicht mit einem Menschen. Rechtlich ist dafür zuerst der Anbieter des Chatbots zuständig. Als Betreiber solltest du aber prüfen, ob der Hinweis bei deinem Chatbot sichtbar ist.

Kennzeichnen nach der IHK:

  • ein KI-Chatbot auf der Website
  • ein KI-System, das am Telefon Fragen beantwortet
  • eine automatisch von KI erstellte E-Mail-Antwort
  • ein digitaler Avatar, der Kunden berät

Nicht kennzeichnen:

  • wenn offensichtlich ist, dass es eine KI ist
  • wenn ein Berater im Gespräch eine KI nur zur Unterstützung nutzt
  • wenn Mitarbeiter E-Mails mit KI-Hilfe schreiben
  • wenn die KI im Hintergrund Prozesse anstößt, zum Beispiel Preise aktualisiert

Wie: Der Hinweis sollte direkt beim Start des Gesprächs sichtbar sein, zum Beispiel „Du chattest mit einem KI-Assistenten.“ Eine einmalige Anzeige genügt in der Regel.

Fall 2: KI-Bilder, Audio und Video

Wenn KI Bilder, Audio oder Video erzeugt oder stark verändert, sodass sie echt oder irreführend wirken können (Deepfakes), musst du das kennzeichnen.

Kennzeichnen:

  • ein KI-generiertes Foto eines Firmengebäudes, das echt wirkt
  • Produktabbildungen, die nicht auf echten Fotos, Videos oder Prototypen beruhen
  • ein manipuliertes Unternehmensvideo
  • ein KI-Bild, das den Eindruck erweckt, ein Ereignis habe wirklich stattgefunden

Nicht kennzeichnen:

  • rein grafische Illustrationen, Karikaturen, Icons, abstrakte Grafiken
  • Werbeillustrationen
  • Bilder, die nur geschärft, farbkorrigiert oder anders belichtet wurden
  • wenn du unwesentliche Elemente entfernst, zum Beispiel Menschen im Hintergrund

Wie: Eine kleine Bildunterschrift oder ein Hinweis in der Bildbeschreibung genügt, zum Beispiel „Bild mit KI erstellt.“ Bei Videos kommt der Hinweis in die Beschreibung oder als kurze Einblendung am Anfang oder Ende.

Fall 3: KI-Texte

Nicht jeder Text auf deiner Website muss gekennzeichnet werden. Die Pflicht gilt für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren und von KI erstellt oder wesentlich bearbeitet wurden. Sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Kennzeichnen: Nachrichten, politische Informationen, gesellschaftlich relevante Themen, meinungslenkende Texte.

Nicht kennzeichnen: Produktbeschreibungen, Texte mit KI-Rechtschreibkorrektur, Übersetzungen durch KI, Texte, die im Wesentlichen ein Mensch geschrieben hat.

Wie: Der Hinweis gehört direkt an den Artikel, zum Beispiel an das Ende: „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt.“ Ein Hinweis nur im Impressum reicht nicht, weil der Leser ihn unmittelbar sehen muss.

Welche Fristen gelten?

Die Pflichten nach Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die IHK Halle-Dessau nennt für KI-Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, den 2. Dezember 2026 als Frist für die Kennzeichnung. Mehrere Fachquellen beziehen die Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 auf die Anbieter von KI-Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, nicht auf die Betreiber. Plane deshalb besser nicht mit der Übergangsfrist.

Die Leitlinien der EU betonen, dass die Pflichten verhältnismäßig angewendet werden sollen. Nicht jede geringfügige KI-Unterstützung muss offengelegt werden.

Checkliste für deine Website

  • Texte: Kurzer Hinweis am Ende, wenn der Text von KI stammt und öffentliche Themen behandelt.
  • Bilder: Bildunterschrift „Bild mit KI erstellt“, wenn das Bild echt wirkt.
  • Videos und Audio: Hinweis in der Beschreibung oder zu Beginn.
  • Chatbot: Hinweis beim ersten Kontakt, dass es eine KI ist.
  • Prüfen: Schau deine Website einmal durch: Gibt es einen Chatbot? KI-Fotos von Mitarbeitern, Gebäuden oder Produkten?

Wobei wir helfen

Wir bauen Hinweise sauber in deine Website ein: am Chatbot, an Bildern und an Texten, ohne dass sie das Design stören. Ob eine Kennzeichnung in deinem Fall nötig ist, klärst du bei Zweifeln mit einer rechtlichen Beratung.

Im kostenlosen Erstgespräch von 30 Minuten schauen wir, wo auf deiner Website ein Hinweis gebraucht wird.

Quellen

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