Rathaus-Center Dessau-Roßlau – Cookie-Banner und Impressum auf Firmenwebsites
← Blog
Von

Cookie-Banner und Impressum:Die häufigsten Fehler auf Firmenwebsites

Ein Cookie-Banner, das nicht sauber funktioniert, oder ein Impressum mit veralteten Angaben, ist schnell übersehen und im Ernstfall ein Grund für eine Abmahnung. Dieser Überblick zeigt die häufigsten Stolpersteine. Er ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, sondern eine Checkliste für ein erstes Bild.

Warum gerade hier
so oft etwas schiefgeht.

Die Regeln gelten für alle Websites, unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz wurde am 13. Mai 2024 in TDDDG umbenannt, viele Texte auf Websites verweisen aber noch auf die alte Bezeichnung.

Dazu kommt: Nach der Einführung eines Cookie-Banners wird selten geprüft, ob es tatsächlich das tut, was es soll. Ein Banner, das Tracking trotz Ablehnung laden lässt, ist schlimmer als gar keins.

Rathaus-Center Dessau-Roßlau, Innenstadt – rechtssichere Firmenwebsite

Die 5 häufigsten
Stolpersteine

  1. 01

    Kein gleichwertiger „Ablehnen“-Button auf der ersten Ebene

    Wer nur „Akzeptieren“ anbietet und das Ablehnen in Einstellungen versteckt, verstößt nach verbreiteter Auffassung gegen die Vorgaben. Beide Optionen sollten auf der ersten Ebene gleichwertig erreichbar sein.

  2. 02

    Tracking lädt schon vor der Einwilligung

    Analyse- und Marketing-Dienste dürfen erst nach aktiver Einwilligung laden. Ob das tatsächlich so ist, lässt sich in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers prüfen: Netzwerk-Anfragen an Google oder andere Dienste dürfen vor dem Klick nicht auftauchen.

  3. 03

    Datenschutzerklärung passt nicht zur Website

    Werden Dienste eingesetzt, die im Text nicht erwähnt sind, oder umgekehrt Dienste beschrieben, die es nicht mehr gibt, ist das ein häufiger Mangel. Bei jedem neuen Dienst gehört der Text mit angepasst.

  4. 04

    Veraltete Gesetzesverweise im Impressum

    Verweise auf das frühere Telemediengesetz sind überholt. Die Anbieterkennzeichnung richtet sich heute nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5.

  5. 05

    Fremde Inhalte ohne Prüfung eingebunden

    Eingebettete Karten, Videos oder Schriften von Drittservern übertragen Daten schon beim Seitenaufruf. Wer sie nutzt, muss das in Banner und Datenschutzerklärung abbilden. Selbst gehostete Schriften und Bilder umgehen das Problem.

Fazit:
Einmal sauber aufsetzen, dann pflegen.

Die meisten dieser Mängel lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben, wenn sie einmal erkannt sind. Wichtig ist, die Website als Ganzes zu betrachten: Banner, Datenschutzerklärung und tatsächlich geladene Dienste müssen zusammenpassen.

Bei allen Websites, die wir entwickeln, laden Analyse-Dienste erst nach Einwilligung, und Schriften wie Bilder liegen auf dem eigenen Server. Für verbindliche Rechtsfragen wende Dich bitte an eine Fachperson. Wie wir Websites technisch sauber aufsetzen, zeigt unsere Leistung Webdesign & Entwicklung.

Häufige
Fragen.

Inhaber von simnify in Dessau-Roßlau. Entwickelt performante Websites und verantwortet lokale SEO- und GEO-Strategien für Unternehmen in der Region Anhalt und ganz Deutschland.

Kostenloses Erstgespräch

Deine Website technisch prüfen lassen.

Jetzt anfragen →